Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) wird am 13. Dezember 2024 gültig. In Kraft getreten ist sie ja beriets am 12. Juni 2023. Sprich alle Händlerinnen und Händler konnten sich quasi über ein ganzes Jahr auf diese Verordnung einstellen und alle notwendigen Schritte in die Wege leiten. Klingt zu schön um wahr zu sein, oder? Denn es ist ja nicht so, dass man als Händler nur auf die Umsetzung von neuen Gesetzen und Verordnungen wartet.
Fakt ist, wer ab 13. Dezember 2024 ein EU-Land mit seinen Produkten und Services weiter rechtskonform versorgen möchte, der sollte tunlichst alle Produktbeschreibungen, Hinweise und sonstige Informationen in der Sprache anbieten, die das Zielland als Amtssprache spricht. Innerhalb der Europäischen Union sind das immerhin 24 Amtssprachen. Mon dieu!
Was wie ein schlechter Scherz klingen mag, ist ernstgemeinter Bürokratismus. Denn Konsumenten müssen vor dem Kauf die Möglichkeit haben, sich in ihrer und leicht verständlicher Sprache über das Produkt und dessen Verwendung oder Sicherheitsmaßnahmen informieren zu können. Das juckt zwar E-Commerce Anbieter aus China und Co, wenig – aber das ist auch ein anderes Kapitel.
Zumal es innerhalb der EU eigentlich andere Barrieren gibt, die man abbauen sollte. Denn längst sind offizielle Websites von Städten, Gemeinden und Behörden weder in allen Sprachen, noch in einer leicht verständlichen Sprache abrufbar. Weshalb hat hier also der E-Commerce Bereich einen so hohen Stellenwert bei der EU? Sollte nicht die Politik und Verwaltung stets mit gutem Beispiel voraus gehen? Doch das ist wohl Wunschdenken.
Übersetzungen? Ja. Aber bitte nicht zu einfach!
Wer nun so manche offizielle Website von Behörden und Ämtern als Vorbild für seinen eigene Website oder gar seinen Online-Shop hernehmen möchte, der läuft Gefahr ab dem 14. Dezember 2024 mehrfach abgemahnt zu werden. Denn was für Websites von Städten, Gemeinden oder Behörden gilt, dass gilt noch lange nicht für Bürger oder Unternehmen.
- Die Stadt Graz nutzt Google Translate zur Live-Übersetzung
- Die Stadt Wien bietet lediglich Englisch, Bosnisch-Serbisch-Kroatisch und Türkisch als Sprachauswahl an
- Die Stadt Berlin bietet nur Englisch, Französisch und Italienisch als Sprachauswahl an
- Die Stadt Paris bietet beispielweise gar keine Übersetzung an
- So auch das Finanzamt München.
Und wer jetzt meint „Nun ja, die Amtssprache ist ja die Sprache der jeweiligen Website“, der sollte einen Schritt weiterdenken, wenn man als Tourist in dem jeweiligen Land sich über die Stadt informieren oder aus aktuellem Anlass Behörden kontaktieren muss. Dieser Umstand trifft mitunter sogar öfter zu, als auf einem fremdsprachigen Shop ein Produkt zu bestellen. Aber das ist nur eine Theorie.
Somit sind also folgende Punkte, die es tatsächlich auf Städte- und Behördenseiten so gibt, für Online-Shops ausgeschlossen:
- Minimieren der angebotenen Übersetzungen auf englisch, obwohl andere Sprachen ebenso relevant wären
- Minimieren der angebotenen Übersetzungen auf ca. 5 oder 8 Sprachen, obwohl andere Sprachen ebenso relevant wären
- Anbieten eines Live-Übersetzungstools wie Google Translate (hier ist die gleiche Thematik wie bereits bei Google Fonts – personifizierte Daten werden übertragen)
Korrekt wäre laut der Verordnung:
- Implementierte Übersetzung der Produktbeschreibung für jedes Zielland und dessen Amtssprache
- Implementierte Übersetzung der Sicherheits- und Warnhinweise für jedes Zielland und dessen Amtssprache
- Hinterlegung von Beipackzetteln und Informationen für jedes Zielland und dessen Amtssprache
Über 21 Sprachen musst du gehen
Soweit so gut. Möchte man also künftig die ganze EU mit einem Produkt oder einer Dienstleistung beliefern, so muss man sich mit 22 Amtssprachen auseinandersetzen. Eigentlich wären es sogar 24 Amtssprachen, doch in Irland und Malta ist auch Englisch eine Amtssprache. Bei den Sprachen handelt es sich um:
- Bulgarisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Dänisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Deutsch (bei SHOMUGO standardmäßig hinterlegt)
- Englisch (bei SHOMUGO standardmäßig hinterlegt)
- Estnisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Finnisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Französisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Griechisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Irisch (Englisch ist eine Amtssprache)
- Italienisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Kroatisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Lettisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Litauisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Maltesisch (Englisch ist eine Amtssprache)
- Niederländisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Polnisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Portugiesisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Rumänisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Schwedisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Slowakisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Slowenisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Spanisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Tschechisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Ungarisch (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
Zudem sind bei SHOMUGO noch folgende EU-Kandidaten implementiert:
- Ukraine (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Türkei (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Norwegen (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
- Serbien (ist bei SHOMUGO sichergestellt)
Bei SHOMUGO decken wir also 28 Länder mit unserem Service ab und sorgen für eine automatische Übersetzung von deinen Produkten und deinen hinterlegten Hinweisen, die in deinem SHOMUGO-Shop verankert sind. Zusätzliche Dokumente wie PDFs musst du allerdings separat übersetzen lassen – das können wir mit unserem Service nicht direkt abdecken.
Mehr Service, zum kleinen Preis
Der Übersetzungsservice bei allen kostenpflichtigen Paketen enthalten und wird vom SHOMUGO Team durchgeführt. Es entsteht also kein Aufwand für dich als Händlerin oder Händler. Du musst keine App kaufen oder irgendein Plugin aktivieren. Wir machen es dir mit unserem E-Commerce so einfach wie möglich – ganz egal welche Verordnung auch kommen mag:
- Stelle dein Produkt in deutscher Sprache online
- Verwende wenn möglich keine Texte in deinen Bildern – verwende stattdessen Beschreibungen
- Hinterlege alle Daten die wichtig und notwendig und vorgeschrieben sind
- Gib uns Bescheid, wenn alles fertig ist – wir übersetzen das für dich